Whatsapp – Facebook und co. ab 16?

Jugendmedienschutz und Lernplattformen

Whatsapp – Facebook und co. ab 16?

No whatsapp

Ab wann ist ein Kind oder Jugendlicher reif genug für soziale Netzwerke? Mit 16, mit 13, mit 10, mit 8? Mit jedem Jahr wird das durchschnittliche Startalter der Nutzer immer niedriger. Der Playstore gibt den Messenger Whatsapp bereits ab 0 Jahren frei.

Gegen diesen Trend stellt sich der europäische Gesetzgeber mit der Datenschutzverordnung. Motivation ist hier allerdings vor allem der problematische Umgang mit den Daten, der für personenbezogen Werbung genutzt wird. Interessant ist hierbei für Eltern Artikel 8.

Artikel 8

Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft

(1)   Gilt Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a bei einem Angebot von Diensten der Informationsgesellschaft, das einem Kind direkt gemacht wird, so ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kindes rechtmäßig, wenn das Kind das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat. Hat das Kind noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet, so ist diese Verarbeitung nur rechtmäßig, sofern und soweit diese Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wird.

Die Mitgliedstaaten können durch Rechtsvorschriften zu diesen Zwecken eine niedrigere Altersgrenze vorsehen, die jedoch nicht unter dem vollendeten dreizehnten Lebensjahr liegen darf. …

Wenn die Kinder bzw. Jugendliche diese Dienste nutzen, dann sollen die Elterrn zumindest ihre Erlaubnis erteilen. Ein großer Kritikpunkt ist die Verwertung der Daten für personenbezogene Werbung. Es geht hier letztlich eine Harmonisierung des europäischen Rechts, mit einer Stärkung der Verbraucher. Schwierig ist allerdings der Hinweis auf die möglichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, der die harten Forderung etwas aufweicht. Speziell die Frage nach dem Alter war sehr umstritten.

Eine erste Reaktion der Anbieter gibt es seitens Whatsapp. Allerdings ist diese Maßnahme insgesamt eher fragwürdig. Es wird in den AGBs als Mindestalter nun 16 statt 13 Jahre angegeben, aber das Alter wird lediglich abgefragt und nicht überprüft, denn die EU Verordnung verlangt keine harte Kontrolle der Altersgrenze, wie z.B. das Hochladen eines Altersnachweises. Allerdings sollten laut Artikel 8 technische Vorkehrungen eingerichtet werden, wenn jüngere Jugendliche diese Dienste nutzen. An sich benötigen die Anbieter die Erlaubnis der Eltern, wenn die Kinder jünger sind. Damit umgeht das Unternehmen auf elegante Art und Weise das Thema des Mindesalters und nutzt weiterhin die Möglichkeit, die Daten der Kinder abzugreifen.

Streng genommen dürften also laut der AGBs jüngere Nutzer den Dienst nicht nutzen, unabhängig davon, ob sie die Erlaubnis ihrer Eltern haben oder nicht, denn es besteht keine technische Kontrollinstanz. Insgesamt besteht nun die Schwierigkeit darin, dass die Kinder nicht legal diese Dienste nutzen können, sie werden es aber trotzdem tun. Weiterhin bleiben die Eltern uninformiert, da ja sie durch diesen Kniff nicht informiert werden müssen.

Wieder einmal wird deutlich, dass die Anbieter nicht bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, und es die Aufgabe der Eltern bleibt, das Nutzungsverhalten ihrer Kinder zu kontrollieren.

Was ist nun zu tun? Da ich hier keine rechtliche Beratung abgeben kann, greife ich auf die Empfehlungen von klicksafe zurück:

  • Eine Nutzung des Messengers „WhatsApp“von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren stellt grundsätzlich eine Gefahr für ihre Privatsphäre und ihre Entwicklung dar, wenn nicht die Kinder vor jener Nutzung einen ausgeprägten verantwortungsvollen Umgang mit den Funktionen und den Risiken der Anwendung aufgezeigt bekommen haben und wenn sie nicht bereits eine besondere geistige Reife und vorausschauende Sicht im Hinblick auf die Nutzung dieses digitalen, umfassend vernetzten Kommunikationsmediums aufweisen.
  • Eltern sollten daher bei unter 16 Jährigen anhaltend sicherstellen, dass keine Messenger-App mit einer Zwangsvernetzungstechnik (automatische Verknüpfung mit sämtlichen Telefonnummern auf dem Smartphone) auf den Geräten der Kinder und Jugendlichen installiert wird.
  • Regelmäßig, jedoch mindestens alle 3 Monate, sollten die Geräte und die darin installierten Apps überprüft werden.
  • Eltern sollten einmal pro Monat Gespräche über die tatsächliche Nutzung ihrer mobilen Smartphones und der aufgekommenen Fragen oder Probleme führen.

Denkbar wäre es natürlich auch über Alternativen nachzudenken. Einen direkten Vergleich dazu findet sich auf motherboard.vice.com

Letztlich kommen hier nur Threema (kostenpflichtig) und Signal in Frage. Der Vorteil von Signal besteht darin, dass die App kostenlos ist und unter Github frei einsehbar ist. Die Software geht extrem sparsam mit dem Sammeln von Informationen um, u.a. darum hat auch Edward Snowden diese App empfohlen. Die Finanzierung dieses Dienstes läuft auch nicht über die Daten, sondern durch Spenden verschiedener Organisationen und Privatpersonen. Auch scheint es inzwischen möglich zu sein, das Telefonbuch so hochzuladen, dass die Betreiber des Servers die Daten nicht entschlüsseln kann (private contact discovery). Es ist eine der wenigen Apps, die auch die Beschränkungen von Unrechtssystem umgehen kann. Genaueres über beide Apps können sie auf der Seite von Handysektor.de finden.

Die Schwierigkeit besteht natürlich darin, dass der Wechsel auf andere Plattformen nicht sehr sinnvoll ist, wenn man das alleine machen möchte. Das wäre in einer Klasse z.B. über Elternabende der Klasse denkbar. Auch löst der Wechsel nicht die grundlegende Problematik, dass Kinder und Jugendliche zu früh diese Dienste nutzen. Aus medienpädagogischer Sicht ist auch weniger der Umgang mit den Daten interessant, als mehr die fehlende Kompetenz der Kinder mit dem Instrument „Messenger“ angemessen umzugehen, anstatt es als Austragungsort für Konflikte etc. zu nutzen.

Thomas Graschtat

Quellen:

VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), Zugriff: 27.04.18

Handysektor.de: Alternativen zu WhatsApp

Heise.de: Neue EU-Datenschutzregeln: Facebook erst ab 16 Jahren; Zugriff: 17.05.18

Heise.de : Whatsapp erhöht das Mindesalter auf 16 JahreZugriff: 26.04.18

Klicksafe.de: Welches Mindestalter gilt für WhatsApp? Zugriff: 27.04.18

Tagesschau.de: WhatsApp nur noch ab 16; Zugriff: 26.04.18

Wired.de: Das Messenger-Chaos muss aufhören!; Zugriff: 26.04.18

 

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